Tierschutz

Neues Hundegesetz im Wallis: Mehr Ausbildung und jährliche Abgabe

Der Staatsrat hat zwei Gesetzesvorlagen verabschiedet, welche den Tierschutz modernisieren und die öffentliche Sicherheit im Bereich der Hundehaltung im Wallis stärken sollen. Die Vorlagen, die aus einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren mit nahezu 100 Stellungnahmen hervorgegangen sind, werden nun dem Grossen Rat unterbreitet. Die Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) sowie der Entwurf eines neuen kantonalen Hundegesetzes (HG) setzen mehrere vom Grossen Rat überwiesene parlamentarische Vorstösse um und tragen gleichzeitig den Entwicklungen und Bedürfnissen Rechnung, die sich in der Praxis gezeigt haben. Die Revision des AGTSchG beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung des Kapitels über Hunde, das im Entwurf für ein neues kantonales Hundegesetz aufgegriffen und weiter ausgearbeitet wird.

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