29. Juni 2025

Rottweiler-Neuanschaffung im Kanton Zürich verboten – Haltebewilligung erforderlich

Seit Anfang 2025 gilt im Kanton Zürich ein Verbot für die Neuanschaffung von Rottweilern. Dieser Entscheid des Regierungsrats vom 18. Dezember 2024 erfolgte als Reaktion auf zwei gravierende Beissvorfälle, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden. Rottweiler wurden daraufhin der sogenannten Rassetypenliste II zugeordnet – einer Kategorie, in der Zucht, Erwerb und Zuzug der betreffenden Hunderassen untersagt sind.

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