Rottweiler-Neuanschaffung im Kanton Zürich verboten – Haltebewilligung erforderlich
Seit Anfang 2025 gilt im Kanton Zürich ein Verbot für die Neuanschaffung von Rottweilern. Dieser Entscheid des Regierungsrats vom 18. Dezember 2024 erfolgte als Reaktion auf zwei gravierende Beissvorfälle, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden.
Rottweiler wurden daraufhin der sogenannten Rassetypenliste II zugeordnet – einer Kategorie, in der Zucht, Erwerb und Zuzug der betreffenden Hunderassen untersagt sind.
Bewilligungspflicht für bestehende Halterinnen und Halter
Wer bereits vor dem Stichtag vom 1. Januar 2025 einen Rottweiler im Kanton Zürich gehalten hat, darf diesen weiterhin behalten – allerdings nur mit einer offiziellen Haltebewilligung. Diese muss bis spätestens 30. Juni 2025 beim Veterinäramt beantragt werden. Bis heute sind 137 entsprechende Gesuche eingegangen.
Wesensbeurteilung und Führbarkeitstest
Im Zentrum des Bewilligungsprozesses steht die sogenannte Wesensbeurteilung. Dabei handelt es sich um einen Führbarkeitstest, der nach neuesten kynologischen Erkenntnissen entwickelt wurde. Gemeinsam mit externen Fachpersonen hat das Veterinäramt ein Prüfverfahren erarbeitet, das das Verhalten und den Gehorsam des Hundes einschätzt. Die Beurteilung dauert maximal eine Stunde und wird durch ein Team aus kynologischen Experten und Fachpersonen des Veterinäramts durchgeführt.
Die bisherigen Erfahrungen stimmen positiv: Zwölf durchgeführte Beurteilungen verliefen erfolgreich. Zusätzlich zur Prüfung des Hundes wird auch die Eignung der Halterin oder des Halters gemäss § 25 der Hundeverordnung bewertet. Nur bei positivem Gesamtergebnis wird die Haltebewilligung erteilt.
Ziel: Schutz der Bevölkerung
Mit der Bewilligungspflicht und den verschärften Anforderungen verfolgt der Kanton Zürich ein klares Ziel: den Schutz der Bevölkerung. Die Kombination aus Rasse, körperlicher Kraft und möglichem Aggressionspotenzial macht den Rottweiler zu einem Hund, bei dem eine sorgfältige Haltung und Kontrolle besonders wichtig sind.
Für alle Halterinnen und Halter von Rottweilern heisst das: Jetzt handeln und die Haltebewilligung rechtzeitig beantragen – damit die Vierbeiner auch künftig in Zürich zu Hause sein dürfen.
Quelle: hundenews.ch-Redaktion/Kanton Zürich
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