Leinen los für mehr Wissen: Zürcher Hunde müssen zurück in die Schule
Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine neue Hundegesetzgebung. Der Kanton reagiert damit auf die Herausforderungen in der Hundehaltung und setzt neue Standards in der Ausbildung für Halterinnen und Halter.
Besonders erfreulich aus Sicht des Tierschutzes: Künftig müssen alle Hunde unabhängig von Grösse oder Rasse verpflichtend eine Praxisausbildung absolvieren. Damit wird nicht nur das Tierwohl gefördert, sondern auch das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund verbessert.
Praxislektionen für alle Hunde: Gleiches Recht für Gross und Klein
Mit der neuen Regelung kehrt der Kanton Zürich zur flächendeckenden Schulung aller Hunde zurück. Nach dem Ende des bundesweiten Sachkundenachweises (SKN) im Jahr 2016 galt eine Kurspflicht nur noch für sogenannte grosse und massige Hunde. Nun werden auch Halterinnen und Halter kleiner Rassen in die Pflicht genommen: Sechs Praxislektionen sind für jeden Hund vorgesehen.
Diese Einheiten dienen nicht nur der Sozialisierung und der gewaltfreien Erziehung des Hundes. Sie vermitteln den Menschen auch, wie sie ihren Hund artgerecht führen, auf individuelle Bedürfnisse eingehen und eine stabile Beziehung aufbauen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten.
Theorie für Neueinsteigerinnen und -einsteiger
Wer noch nie oder zuletzt vor mehr als zehn Jahren einen Hund gehalten hat, muss zusätzlich einen Theoriekurs besuchen. Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz erklärt: «So kann das Basiswissen über Hunde, ihre Bedürfnisse und ihr Verhalten sowie den tiergerechten Umgang mit ihnen vermittelt und falscher Haltung vorgebeugt werden.»
Der Kurs umfasst zwei Lektionen, weshalb ein vertieftes Selbststudium notwendig ist. Eine vom Kanton bereitgestellte Broschüre hilft bei der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Doch auch hier gilt: Je mehr Wissen, desto besser für Mensch und Tier.
Kritik an Minimalvorgaben
Obwohl die neue Regelung einen Fortschritt darstellt, sieht Nadja Brodmann auch Schwächen. Sie bezeichnet die Anzahl vorgeschriebener Lektionen als «absolute Untergrenze»: «Wer seinen Hund in allen Situationen sicher führen und ihm rundum gerecht werden will, muss sich deutlich mehr Wissen aneignen und mehr Zeit investieren als das Obligatorium vorgibt.»
Sie betont zudem: «Der Theoriekurs sollte zwingend vor der Anschaffung des Hundes besucht werden.» Das helfe, falsche Vorstellungen zu korrigieren und spätere Enttäuschungen oder gar Abgaben ins Tierheim zu vermeiden. Auch wird im Theorieteil auf Risiken unseriösen Welpenhandels hingewiesen, was potenziell viel Tierleid verhindern kann.
Ein kantonaler Sonderweg mit Folgen
Ein Wermutstropfen bleibt: Die neuen Regelungen gelten nur im Kanton Zürich. Damit entsteht ein weiteres Puzzleteil im ohnehin unübersichtlichen Flickenteppich der kantonalen Hundegesetze. Dabei existiert mit dem «Nationalen Hundehalter Brevet» bereits ein erprobtes Weiterbildungsmodell. Doch dieses wird bislang nur im Kanton Luzern umgesetzt.
Hoffnung gibt ein Vorstoss im Nationalrat: Meret Schneider fordert darin einen einheitlichen, nationalen Sachkundenachweis, der den Theoriekurs verpflichtend vor der Anschaffung eines Hundes vorsieht. Nadja Brodmann unterstreicht die Bedeutung: «Mit einer nationalen Lösung kann dieser Flickenteppich an kantonalen Hundevorschriften endlich wieder vereinheitlicht werden – zum Wohl von Mensch und Tier.»
Quelle: Zürcher Tierschutz
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